Sonderöffnungszeiten an Feiertagen

Die Erfassung von Sonderöffnungszeiten an Feiertagen erfolgt im Datenfeld "Abweichende Öffnungszeit" und kann je nach Regelung über zwei Wege ausgeführt werden.

1. Gleiche Sonderöffnungszeiten für alle Feiertage im Jahr
In diesem Fall wird der Gültigkeitszeitraum für das komplette Jahr erfasst, der Typ "Feiertag" ausgewählt und die entsprechende Uhrzeit hinterlegt.

 

2. Unterschiedliche Sonderöffnungszeiten an einzelnen oder mehreren Feiertagen
In diesem Fall ist es erforderlich, jeden einzelnen Feiertag als abweichende Öffnungszeit anzulegen, den entsprechenden Wochentag (nicht die Auswahl Feiertag!) auszuwählen sowie die entsprechende Uhrzeit zu erfassen.

 

HINWEIS: Für den Anzeigestatus geöffnet/geschlossen auf den Webseiten, die mit dem Website-Baukasten erstellt wurden ist für die Berechnung im Hintergrund ein konkretes Datum notwendig. Die Auswahl "Feiertag" wird nur als Information in den Öffnungszeiten ausgegeben. Die Erfassung der einzelnen Feiertage ist deshalb zu empfehlen.
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