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Wildnisflächen

Eine zentrale Zielstellung des Naturschutzgroßprojektes Hohe  Schrecke ist der Verzicht der forstlichen Nutzung in ausgewählten Waldbereichen. Hier soll sich der Wald ohne das Zutun des Menschen entwickeln. Insgesamt gibt es zwei größere Wildnisflächen die durch kleinere Altholzinseln miteinander verknüpft werden sollen. Geplant ist, insgesamt rund 2.000 Hektar Wald zukünftig nicht mehr forstlich zu nutzen. Auf den verbleibenden rund 5.300 Hektar soll gemeinsam mit den Waldbesitzern eine besonders naturnahe Waldbewirtschaftung stattfinden.

Der größte nutzungsfreie Bereich liegt auf und um den ehemaligen Panzerschießplatz. Die offene rund 640 ha große Fläche auf dem Plateau war bereits mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes "Hohe Schrecke" im Jahr 2004 als sogenannten Naturentwicklungsraum aus der Nutzung genommen worden. Seit dem Jahr 2009 werden im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes weitere 675 Hektar direkt angrenzende Waldbereiche im thüringischen Teil der Hohen Schrecke nicht mehr forstlich genutzt. Zusammen mit den unmittelbar an der Landesgrenze in Sachsen-Anhalt liegenden und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt betreuten Flächen des Nationalen Naturerbes existiert hier nunmehr eine fast 1.600 Hektar große Wildnisfläche. Perspektivisch soll auch mit der Gemeinde Lossa ein Kompromiss gefunden werden, damit Teile des Kommunalwaldes mit in das Wildnisgebiet integriert werden können.  

Eine weitere nutzungsfreie Fläche im Umfang von rund 250 Hektar soll im Bereich des Wiegentals etabliert werden. Mit Beginn der Umsetzungsphase konnte durch den Ankauf einer kommunalen Fläche mit 21 Hektar sowie des Abkaufs des dauerhaften Nutzungsverzichts auf einer Fläche von insgesamt 176 Hektar von einer Privatperson die Sicherung wesentlicher
Teile des Wildnisgebietes Wiegental erreicht werden. Der Waldbesitzer hatte bereits in den vergangenen Jahren freiwillig auf den Holzeinschlag in den zukünftigen Wildnisflächen verzichtet. Um das Wiegental endgültig als Wildnisgebiet ausweisen zu können, müssen noch einige Splittergrundstücke im Umfang von 25 Hektar für den Naturschutz gesichert werden. Ergänzt werden sollen die größeren nutzungsfreien Flächen durch ein Netz von kleineren Altholzinseln.

Die forstliche Nutzungsaufgabe erfolgt überwiegend auf Flächen des Freistaates Thüringen. Flächen von privaten Waldeigentümern werden nur dann aus der Nutzung genommen, wenn diese der Nutzungsaufgabe zustimmen. Ohne Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers wird keine Fläche aus der Nutzung genommen. Ein Betreten der Wildnisflächen auf ausgewiesenen Wanderwegen ist wie bisher möglich –  Flächen sollen grundsätzlich auch weiter bejagt werden dürfen.

Ungenutzte alte Wälder sind besonders wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt. Viele seltene Arten – beispielsweise Spechte, Fledermäuse und Totholzkäfer – sind besonders auf alte, zerfallende Bäume als Lebensraum angewiesen. Um den Arten ausreichend Lebensraum zu geben reicht es nicht aus, nur einzelne Bäume aus der Nutzung zu nehmen. Größere nutzungsfreie Flächen ermöglichen stabile Lebensgemeinschaften seltener und bedrohter Arten.

 
Projekt Hängebrücke

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